Wohngeld
Wohngeld wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.
Informationen zum Wohngeld (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) + Wohngeldrechner
Bianca Kersting: Buchstabe A – K
Sprechzeiten Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 – 12.30 Uhr
Annette Dessin: Buchstabe L – Z
Sprechzeiten Montag bis Freitag in der Zeit von 8 – 12.30 Uhr und Donnerstag von 14 – 17 Uhr
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Amt für Generationen, Arbeit, Soziales und IntegrationAm Pulverbach 25,
33803 Steinhagen
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