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Reisepass
Beschreibung
Eine Antragstellung ist nur persönlich möglich, da bereits bei der Beantragung die Unterschrift für den Reisepass zu leisten ist und die Erfassung der Fingerabdrücke erfolgt, welche auf dem Chip des Reisepasses gespeichert werden. Die Abgabe der Fingerabdrücke für den Reisepass ist verpflichtend.
Neu ab 01. Mai 2025:
Biometrische Passfotos dürfen nur noch digital erfasst und über ein sicheres System an die zuständigen Behörden übermittelt werden.
Wichtig:
Eine Fotoaufnahme direkt im Rathaus der Gemeinde Steinhagen ist nicht möglich, da keine Fototerminals zur digitalen Erfassung vorhanden sind.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Digitale Passfotos dürfen nur von zertifizierten Fotografen/innen oder Dienstleistern/innen (z. B. Drogeriemärkten) erstellt und über ein sicheres Cloud-System an die Behörden übermittelt werden.
- Die Fotos sind sechs Monate gültig und können für mehrere Anträge genutzt werden.
- Mitgebrachte Fotos – gedruckt oder digital (USB-Stick o. ä.) – sind ab dem 01. Mai 2025 nicht mehr zulässig.
Planen Sie daher frühzeitig einen Termin bei einem zertifizierten Anbieter. Eine Liste zertifizierter Fotostudios finden Sie unter www.e-passfoto.de.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben und unter derselben Anschrift gemeldet sind. Bei Vorsprache nur eines Elternteiles ist eine Zustimmungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteiles erforderlich. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erfolgen, dem das alleinige Sorgerecht für das Kind übertragen wurde.
Sind Sorgeberechtigte getrennt gemeldet, reicht die Unterschrift des Elternteils, bei dem das Kind den gewöhnlichen Aufenthalt hat, liegt hierüber bislang keine schriftliche Erklärung der Sorgeberechtigten vor, ist diese nachzureichen. Andernfalls ist die Unterschrift beider sorgeberechtigen Elternteile für die Ausstellung des Reisepasses erforderlich. Gibt es eine gerichtliche Entscheidung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht ist diese bei der Antragsstellung vorzulegen. Sollte eine Betreuung bestehen, so wird die Zustimmung des/der Betreuer*in benötigt.
Das Kind muss zur Antragstellung anwesend sein. Ab dem vollendeten 6. Lebensjahr müssen auch bei Kindern die Fingerabdrücke erfasst werden. Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr ist zusätzlich die Unterschrift des Kindes erforderlich.
Für die Ausstellung eines neuen Reisepasses sollten Sie eine Bearbeitungszeit von 4 - 6 Wochen einplanen. Um neue Dokumente beantragen zu können, benötigen Sie ein Identitätsdokument, wie z.B. einen Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis. Falls keine Ausweispapiere vorhanden sind, bringen Sie bitte ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Express-Reisepass
Die Bearbeitungszeit für einen Reisepass ist Ihnen zu lang?
Dann haben Sie auch die Möglichkeit, einen Express-Reisepass zu beantragen. Der Express-Reisepass wird innerhalb von 72 Stunden geliefert, wenn der Antrag bis 11 Uhr bei der Bundesdruckerei eingegangen ist. Bei einer Beantragung nach 11 Uhr beginnen die 72 Stunden am darauffolgenden Werktag. Hierzu benötigen Sie dieselben Unterlagen wie für die Beantragung eines normalen Reisepasses.
Bitte beachten Sie:
Die Bewertung bzw. Anerkennung von Reisedokumenten ist eine Angelegenheit des jeweiligen Staates, in den die Einreise erfolgt. Hierüber hat sich die antragstellende Person vor Reiseantritt bei den Behörden des jeweiligen Reiselandes selbst zu informieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerberatung können hierüber keine Auskünfte geben.
Weitere Informationen zum elektronischen Reisepass finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin in der Bürgerberatung.
Termin buchen
Reisepass
- Alter Personalausweis/Reisepass (falls nicht vorhanden eine Geburts- oder Heiratsurkunde)
- 1 digitales biometrisches Lichtbild (seit dem 01.05.2025)
Bei Minderjährigen
- Personalausweis/Kinderreisepass/Reisepass (falls nicht vorhanden eine Geburts- oder Heiratsurkunde)
- Personalausweis/Reisepass der/des Sorgeberechtigten
- 1 digitales biometrisches Lichtbild (seit dem 01.05.2025)
- bei unter 18-jährigen: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit den dazugehörigen Ausweisen der Eltern (Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten) - Formular im Download-Bereich
Wichtig: Auch Ihr Kind muss bei der Antragsstellung anwesend sein (Abgleich des Lichtbildes ggf. Aufnahme der Fingerabdrücke)
Bürgerberatung
- für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - 37,50 € (Gültigkeitsdauer 6 Jahre)
- für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben - 70,00 € (Gültigkeitsdauer 10 Jahre)
- Zuschlag für einen Express-Reisepass (48 Std.) - 32,00 €
- Zuschlag für einen 48-Seitenpass - 22,00 €
- vorläufiger Reisepass (Gültigkeitsdauer bis zu 1 Jahr) - 26,00 € (wird nur in Ausnahmefällen ausgestellt, wenn die Zeit auch für einen Express-Reisepass nicht mehr ausreichend ist.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerberatung
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- Am Pulverbach 25
- 33803 Steinhagen
-
- Fax:
05204 997-225 - E-Mail:
buergerberatung@steinhagen.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-112
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-114
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E-Mail: luisa.forntheil@steinhagen.de
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-116
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E-Mail: mandy.dabarca@steinhagen.de
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-113
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E-Mail: christian.tappe@steinhagen.de
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-115
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E-Mail: zelal.polat@steinhagen.de
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