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Reisegewerbekarte

Beschreibung

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

  • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
    Sie finden den Antrag im Download-Bereich dieser Seite, kann aber auch direkt von unserem Mitarbeiter bei der Gemeinde ausgefüllt werden.
  • Lichtbild im Passfotoformat
  • Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate, zu beantragen bei der Bürgerberatung/Einwohnermeldestelle Ihres Wohnsitzes)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate, zu beantragen bei der Bürgerberatung/Einwohnermeldestelle oder Gewerbemeldestelle Ihres Wohnsitzes)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • ggf. Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Infektionsschutzgesetz (nicht älter als drei Monate)
    Informationen erhalten Sie z. B. beim Kreis Gütersloh, Abteilung Gesundheit, Tel.: 05241/85-1620.
Ordnungs- und Umweltamt
  • befristete Reisegewerbekarte: 200,- €
  • unbefristete Reisegewerbekarte: 300,- €

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen