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Kampfmittel / Kampfmittelfund

Beschreibung

Auch heutzutage werden bei größeren Baumaßnahmen und Erdarbeiten immer wieder Kampfmittel wie Bomben, Granaten, Munition und Waffen freigelegt.

Nach dem Ordnungsbehördengesetz sind die örtlichen Ordnungsbehörden für die Gefahrenabwehr und somit auch für den Schutz vor den von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren zuständig. Zur Unterstützung der örtlichen Ordnungsbehörden in Westfalen/Lippe unterhält das Land NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg einen staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst, der auf Anforderung der örtlichen Ordnungsbehörde Verdachtsflächen auf Kampfmittelbelastung untersucht, bewertet und räumt.
Wenn Sie den Verdacht haben, Kampfmittel gefunden zu haben, informieren Sie bitte umgehend die Polizei oder das Ordnungsamt.

Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren werden Bauherren vom Bauaufsichtsamt aufgefordert, ihr Baugrundstück auf mögliche Kampfmittel hin überprüfen zu lassen, um eine Gefahr im Voraus abzuwenden.

Nach § 16 Abs. 1 BauO NW müssen Grundstücke für bauliche Anlagen geeignet sein. Dies bedeutet unter anderem, dass sie frei von Kampfmitteln sein müssen. Die Pflicht zur Herstellung der Geeignetheit des Grundstückes ist durch den Bauherren sicherzustellen. In diesen Fällen können Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde wenden, in deren Bereich das zu untersuchende Grundstück liegt. Die Ordnungsbehörde leitet den Antrag an die zuständige Bezirksregierung Arnsberg weiter.

Den Online-Überprüfungsantrag auf mögliche Kampfmittel finden Sie (nach dem Login - siehe unten) am Ende dieser Seite.

Ordnungs- und Umweltamt

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen