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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
BaumschutzBeschreibung
Nach Maßgabe der Baumschutzsatzung der Gemeinde Steinhagen wird der Baumbestand (Bäume) zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes und zur Sicherung der Naherholung, Abwehr schädlicher Einwirkungen, Erhaltung oder Verbesserung des Stadtklimas und Erhaltung eines artenreichen Baumbestandes, geschützt.
Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm und mehr, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden (geschützte Bäume). Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm beträgt und mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 30 cm aufweist.
Nicht unter diese Satzung fallen Obstbäume, Nadelbäume, Erlen, Weiden, Birken und Pappeln.
Da auch das Bundesnaturschutzgesetz als Rechtsgrundlage greift, ist es sinnvoll, wenn Sie sich vor der geplanten Maßnahme mit der Umweltberatung in Verbindung setzen.
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