Kraftfahrzeugabmeldung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Kraftfahrzeugabmeldung

Beschreibung

KFZ-Abmeldungen

Kraftfahrzeuge können in der Bürgerberatung der Gemeinde Steinhagen abgemeldet werden. Die Abmeldung kann vom/von der Fahrzeughalter*in oder einer beauftragten Person (keine Vollmacht erforderlich) durchgeführt werden.

Bei der Abmeldung kann das Kfz-Kennzeichen für das Fahrzeug oder den/die Fahrzeughalter*in reserviert werden, wenn es sich um ein GT-Kennzeichen handelt. Die Reservierung hat eine Gültigkeit von 12 Monaten.

Ganz Wichtig: Die Plaketten und Siegel dürfen nur in Abstimmung mit den Sachbearbeiter*innen bei der Abmeldung von den Kennzeichen entfernt/abgekratzt werden!

ONLINE-Dienstleistung: Es kann auch ohne Besuch bei einer Behörde eine Online-Abmeldung über das Internet vorgenommen werden. Bei Interesse bitte nachfolgenden Link aufrufen:

Anmelden - Serviceportal des Kreises Gütersloh (kreis-guetersloh.de)

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Beide Kennzeichen (die Plaketten dürfen vorher nicht entfernt werden)

Sollten nicht alle vorstehenden Unterlagen vorhanden oder die Kennzeichen bereits entwertet sein, ist eine Außerbetriebsetzung nur noch beim Straßenverkehrsamt in Gütersloh möglich.

Bürgerberatung

  • 16,50 € Außerbetriebsetzung
  •   2,60 € für die Reservierung von Kfz-Kennzeichen (nur bei GT-Kennzeichen möglich)
  •  
  •   3,00 € Online-Außerbetriebsetzung (Serviceportal des Kreises Gütersloh)

Onlinedienstleistungen

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen