Kraftfahrzeugabmeldung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Kraftfahrzeugabmeldung

Beschreibung

Nach § 14 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) vom 01.03.2007 wird nicht mehr zwischen einer vorübergehenden Stilllegung und einer endgültigen KFZ-Abmeldung unterschieden. Seit dem 01.03.2007 werden Fahrzeuge nach der Kfz-Abmeldung außer Betrieb gesetzt.

Bisherige Kennzeichen können bei einer Wiederzulassung nur dann verwendet werden, wenn sie ausdrücklich reserviert wurden. Die Reservierung von Kennzeichen erfolgt personen- und fahrzeugbezogen für 12 Monate und ist in Steinhagen nur für GT-Kennzeichen möglich.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Beide Kennzeichen
Bürgerberatung
  • Abmeldung GT-Kennzeichen: 7,50 €
  • Abmeldung auswärtiges Kennzeichen: 7,50 €
  • Kennzeichen-Reservierung: 2,60 €

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