Fahrzeugscheinänderung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Fahrzeugscheinänderung

Beschreibung

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Steinhagen oder innerhalb des Kreises Gütersloh umziehen, muss im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) Ihre neue Adresse eingetragen werden.

Bitte beachten Sie: Es ist nur eine Adressenänderung im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) möglich. Bei einer weiteren Adressenänderung müssen Sie zum Straßenverkehrsamt nach Gütersloh.

Bei einem Umzug in einen anderen Stadt- oder Landkreis müssen Sie jedoch Ihr Fahrzeug ummelden. Das heißt, in diesem Fall müssen Sie ein neues Kraftfahrzeugkennzeichen beantragen und entsprechend den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief ändern lassen. Für Fahrzeugummeldungen sind die entsprechenden Straßenverkehrsämter zuständig.

Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin in der Bürgerberatung.
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  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

Bürgerberatung

  • 10,80 € für jede Adressenänderung

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Zuständige Kontaktpersonen