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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
SchwerbehindertenausweiseBeschreibung
Ab dem 1. Januar 2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen für Aufgaben des Schwerbehindertenrechts zuständig.
Der Kreis Gütersloh ist der erste Ansprechpartner, wenn es darum geht, Behinderten eine selbständige und gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dort erhalten schwerbehinderte Menschen beispielsweise einen speziellen Ausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben.
Ansprechpartner des Kreises Gütersloh und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises.
In der Bürgerberatung der Gemeinde Steinhagen können Sie die Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises verlängern lassen oder die Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen. Für die Neuausstellung benötigen Sie ein aktuelles Passfoto.
Der Schwerbehindertenausweis gilt nicht als Parkausweis. Dieser muss gesondert beantragt werden.
Bürgerberatung
Onlinedienstleistungen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtung
- Bürgerberatung
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- Am Pulverbach 25
- 33803 Steinhagen
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- Fax:
05204 997-225 - E-Mail:
buergerberatung@steinhagen.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-112
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-114
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E-Mail: luisa.forntheil@steinhagen.de
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-116
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E-Mail: mandy.dabarca@steinhagen.de
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-115
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E-Mail: lea.birkenhake@steinhagen.de
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-113
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E-Mail: christian.tappe@steinhagen.de
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