BIS: Suche und Detail

Fundtiere

Beschreibung

Auch ein Tier kann einmal entlaufen oder verloren gehen. Die Gemeinde Steinhagen möchte Ihnen an dieser Stelle Tipps und alle wichtigen Infos zum Umgang mit Fundtieren und auch vermissten Haustieren geben.

Unterscheidung zwischen Fundtieren und Herrenlosen Tieren

Herrenlose Tiere

Bei vorgefundenen Tieren ist jedoch zwischen herrenlosen (verwilderten) Tieren und Fundtieren zu unterscheiden. Herrenlos sind Tiere, an denen kein Eigentum besteht. Darunter fallen freilebende Haustiere und wilde Tiere, solange Sie sich in Freiheit befinden. Bei der Unterscheidung, ob es sich um ein herrenloses oder ein entlaufenes Tier handelt, sind äußere Merkmale, wie z.B. das Tragen eines Halsbandes, der Pflegezustand, sein Verhalten und optische Kennzeichnungen zu beachten.

Die herrenlosen Tiere unterliegen nicht dem Fundrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Einen rechtlichen Anspruch auf Versorgung von wilden Katzen gibt es nicht.

Verwilderte Katzen zum Beispiel, dürfen nicht gefüttert werden, da sie sich sonst bei Ihnen niederlassen. Außerdem können verwilderte Katzen, anders als Hunde, auch gut ohne den Menschen in freier Natur überleben.

Fundtiere

Fundtiere sind verlorene und entlaufene Tiere, die nicht offensichtlich herrenlos sind und von einer Person aufgegriffen wurden, welche nicht zuvor Eigentümer des Tieres war.

Das Auffinden eines Fundtieres ist unmittelbar dem Ordnungsamt der Gemeinde Steinhagen anzuzeigen. Am besten geschieht die Anzeige persönlich direkt nach dem Fund oder telefonisch vom Fundort aus.

Bei Fundkatzen (gepflegte Hauskatzen) sollte man einige Tage abwarten, da Katzen oft als Freigänger gehalten werden und dabei in Siedlungen bis zu zwei Kilometer und mehr um ihren Wohnort herum streunen. Sie können hervorragend betteln und vermitteln oft den Eindruck, kurz vorm Verhungern zu sein. Dies ist jedoch nicht zwingend der Fall. Vermeiden Sie es unbedingt, eine fremde Katze zu füttern. Andernfalls wird die fremde Katze immer wieder bei Ihnen nach Futter schauen.

Verhalten bei Fundtieren

Im Rathaus oder am Fundort kann durch Mitarbeitende des Ordnungsamtes mittels eines Mikrochiplesegerätes überprüft werden, ob das Fundtier (meist Hunde und teilweise Katzen) gekennzeichnet und registriert ist. Bei Vorhandensein eines Mikrochips oder gar einer Hundesteuermarke kann ein Fundtier in den meisten Fällen nach kurzer Zeit an den Besitzer zurückgeben werden.

Sofern Sie das Team des Fundbüros nicht erreichen können oder Sie ein Tier außerhalb unserer Sprech- und Öffnungszeiten finden sollten, verfahren Sie bitte wie folgt:

Aufgefundene Hunde können Sie nach vorheriger Anmeldung unter 05204 6949 oder 0172 5623554 zur Hundeschule Steinhagen bringen. Weitere Infos finden Sie unter www.hundeschule-steinhagen.de/fundhunde . Außerdem können Sie telefonisch die Polizeiwache Halle (Westf.) unter 05201 8156-0 informieren. Die Polizei wird unseren gemeindlichen Bauhof kontaktieren. Der Mitarbeiter wird sich dann um die Abholung und Unterbringung sowie Verpflegung des Hundes kümmern. Ferner steht dem Bauhof ein Mikrochiplesegerät zur Verfügung.

Bei Katzen und Kleintieren, wie z.B. Kaninchen, Ziervögel oder Schildkröten, möchten wir Sie bitten, die aufgefundenen Tiere zunächst selbst zu versorgen, bis das Fundbüro wieder erreichbar ist. Entstandene Aufwendungen werden Ihnen selbstverständlich erstattet.
Sofern es Ihnen absolut nicht möglich sein sollte, eine vorübergehende Unterbringung und Verpflegung zu gewährleisten, bitten wir ebenfalls um telefonische Meldung bei der Polizeiwache Halle (Westf.), damit eine Abholung des Fundtieres durch unseren Bauhof erfolgen kann.

Sie vermissen ein Tier oder Ihnen ist ein Tier entlaufen?

Das Fundbüro der Gemeinde Steinhagen nimmt auch Verlustanzeigen entgegen und gleicht diese mit den vorliegenden Fundanzeigen ab. Des Weiteren können Sie den Verlust den umliegenden Tierheimen mitteilen, um die Erfolgschancen zu erhöhen. Sollte Ihnen ein Hund entlaufen sein, melden Sie sich bitte umgehend telefonisch beim Fundbüro oder der Polizeiwache Halle (Westf.). Auch wenn es verständlich ist, dass Sie Ihr Tier schnell suchen möchten, verzichten Sie bitte nicht auf die kurze Meldung, da in vielen Fällen ein Fund bereits erfolgt und bei den genannten Stellen angezeigt wurde.

Ordnungs- und Umweltamt

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen