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Bildungs- und Teilhabepaket

Beschreibung

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.

Die Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten. Alle anderen Leistungen können Schülerinnen und Schüler beantragen, wenn sie eine allgemeine- oder berufsbildende Schule besuchen.

Amt für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen