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Ummeldung eines Wohnsitzes
Beschreibung
Wenn Sie innerhalb von Steinhagen umziehen, vergessen Sie bitte nicht, sich in der Bürgerberatung umzumelden. Ihre neue Anschrift wird dann in den Personalausweis eingetragen. Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug erfolgen. Eine Bestätigung vom Wohnungsgeber/Vermieter muss für die Ummeldung von Ihnen vorgelegt werden (Formular als Download auf dieser Seite)
Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Person zu bevollmächtigen, den ausgefüllten Meldeschein abzugeben. (Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen können)
Sollten Fahrzeuge auf Sie bzw. auf Familienmitglieder zugelassen sein, muss in den Fahrzeugpapieren die Anschrift ebenfalls geändert werden. (Diese Adressenänderung ist gebührenpflichtig, s. Fahrzeugscheinänderung)
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin in der Bürgerberatung.
Termin buchen
- Personalausweis (ggf. auch die Ihrer Familienmitglieder)
- Vollmacht, falls eine andere Person für Sie die Ummeldung vornimmt
- Wohnungsgeberbescheinigung
Bürgerberatung
- gebührenfrei
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Bürgerberatung
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- Am Pulverbach 25
- 33803 Steinhagen
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- Fax:
05204 997-225 - E-Mail:
buergerberatung@steinhagen.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-112
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Telefon: 05204 997-114
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E-Mail: luisa.forntheil@steinhagen.de
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-116
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E-Mail: mandy.dabarca@steinhagen.de
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Telefon: 05204 997-113
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E-Mail: christian.tappe@steinhagen.de
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