Ummeldung eines Wohnsitzes
Beschreibung
Wenn Sie innerhalb von Steinhagen umziehen, ist eine Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erforderlich. Dies kann ebenfalls online über eWA oder persönlich im Rathaus erfolgen.
Wenn Sie persönlich vorsprechen bringen Sie zur Ummeldung Ihren Personalausweis (sowie Personalausweise von Familienangehörigen) und die Bestätigung vom Vermieter/Wohnungsgeber (als Download auf dieser Seite) mit.
Können Sie nicht persönlich erscheinen, füllen Sie das Anmeldeformular aus (ebenfalls als Download auf dieser Seite). Eine von Ihnen (durch schriftliche Vollmacht) bevollmächtigte Person kann den ausgefüllten Meldeschein abgeben. Bitte geben Sie Ihren Personalausweis mit. Auch die bevollmächtige Person muss sich ausweisen können.
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin in der Bürgerberatung.
Termin buchen
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- gültiger Personalausweis/Reisepass der umziehenden Person(en)
- sollte der Personalausweis/Reisepass des Ehegatten nicht vorliegen, legen Sie bitte die Heiratsurkunde vor
- bei einem umzumeldenden Kind ohne Ausweisdokument, benötigen Sie die Geburtsurkunde
- Wohnungsgeberbestätigung
- Wenn Sie eine Ummeldung für eine andere Person durchführen möchten, benötigen Sie zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen den ausgefüllten Meldeschein (Antrag Anmeldung/Ummeldung) und eine Vollmacht.
- wenn ein Fahrzeug vorhanden ist, muss auch der KFZ-Schein geändert werden (hier nur möglich, wenn noch keine Adressänderung auf dem KFZ-Schein vorgenommen wurde und das Fahrzeug noch ein gültigen TÜV besitzt)
Bürgerberatung
- gebührenfrei
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Zuständige Einrichtungen
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Bürgerberatung
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- Straße: Am Pulverbach Hausnummer: 25
- PLZ: 33803 Ort: Steinhagen
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- Fax:
05204 997-225 - E-Mail:
buergerberatung@steinhagen.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 05204 997-112
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Telefon: 05204 997-114
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E-Mail: luisa.forntheil@steinhagen.de
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Telefon: 05204 997-116
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E-Mail: mandy.dabarca@steinhagen.de
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Telefon: 05204 997-115
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E-Mail: zelal.polat@steinhagen.de