Gaststättenerlaubnis

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Gaststättenerlaubnis

Beschreibung

Wer eine Gaststätte betreiben möchte, wo alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden und die jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist, benötigt eine Gaststättenerlaubnis. Die Erlaubnis ist raum- und personenbezogen und kann erteilt werden, wenn die persönliche Zuverlässigkeit und die Eignung des Objektes nachgewiesen sind.

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe:

1. Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder

2. zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft)

Eine Erlaubnispflicht besteht jedoch nur für Betriebe in denen alkoholische Getränke verabreicht werden. 

Bei einem Inhaberwechsel oder einer Änderung der Rechtsform des Betreibers ist eine neue Erlaubnis zu beantragen.

Bei einer Erweiterung des Betriebes ist eine Erweiterung der Erlaubnis zu beantragen.

1.) Antrag auf Erteilung der Erlaubnis (im Download-Bereich dieser Seite/beim zuständigen Mitarbeiter)

2.) Lagepläne und Grundrisszeichnungen aller gewerblich genutzten Räume -dreifach-
     (Ggf. Plan der Außenbewirtung)

3.) Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz - IHK-Nachweis (ein Termin kann mit der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld unter Tel. 0521/554-0 / -286 vereinbart werden).

4.) Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Infektionsschutzgesetz, die nicht älter als drei Monate sein darf (Informationen erhalten Sie z.B. bei dem Kreis Gütersloh, Abteilung Gesundheit, Tel. 05241/85-1620).

5.) Führungszeugnis für den/die Antragsteller/in und für den Ehegatten, das jeweils nicht älter als drei Monate sein darf. Zu beantragen bei der Einwohnermeldestelle des Wohnsitzes. Bitte geben Sie an, dass die Unterlagen für eine Gaststättenerlaubnis benötigt werden (Belegart O).

6.) Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den/die Antragsteller/in und für den Ehegatten, der jeweils nicht älter als drei Monate sein darf. Zu beantragen bei der Einwohnermeldestelle oder Gewerbemeldestelle des Wohnsitzes. Bitte geben Sie an, dass die Unterlagen für eine Gaststättenerlaubnis benötigt werden (Belegart 9).

7.) Auskunft in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des zuständigen Finanzamtes.

8.) Ggf. Bescheinigung eines Sachkundigen über die Prüfung der Schankanlage (Zapfanlage), ggf. auch für alkoholfreie Getränke. Die Wiederkehrende Prüfung der Schankanlage ist alle zwei Jahre vom Betreiber zu veranlassen.

9.) Nachweis über die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stellplätze für PKW

Sofern der/die Antragsteller/in eine juristische Person oder ein Verein ist:

  • Handels-/Vereinsregisterauszug bzw. Fotokopie des Gesellschaftsvertrages mit Bestellung eines vertretungsberechtigten Organs, sofern die juristische Person noch nicht im Handels-/ Vereinsregister eingetragen ist.
  • Unterlagen nach Nrn. 3, 5, 6 und 7 sind für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (z.B. Geschäftsführer/innen, Vorstandsmitglieder) sowie weitere auf die Geschäftsführung Einfluß nehmende Personen (z.B. Gesellschafter/-innen) einzureichen.
Ordnungs- und Umweltamt

Die Gebühr errechnet sich nach dem Aufwand und beträgt in der Regel 70,- - 1.000,- €.

Die Höchstgebühr beträgt 1.200,- €. Die Gebühr für eine vorläufige Gaststättenerlaubnis für drei Monate beträgt 150,00 €.

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