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Fischereischein

Beschreibung

Seit dem 1. Juli 2026 wird der Fischereischein in Nordrhein-Westfalen digitalisiert. Künftig wird der Fischereischein als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip sowie als digitales Zertifikat für das Smartphone ausgegeben.

Die Antragstellung und Bezahlung der Fischereiabgabe können künftig über das NRW Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw online erfolgen. Neben der Onlinebeantragung besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit, die Antragstellung und die Zahlung der Fischereiabgabe vor Ort im Bürgerbüro vorzunehmen. Dazu vereinbaren Sie bitte online oder telefonisch ein Termin unter Termin buchen oder 05204/997-112 bis 115.

Der neue Onlinedienst steht ab dem 3. Juli 2026 über das Serviceportal NRW zur Verfügung. Für die Online-Beantragung werden eine BundID sowie die Online-Ausweisfunktion (eID) benötigt.

Bitte beachten Sie, dass das vollständig digitale Verfahren zunächst nur Personen zur Verfügung steht, die ihre Fischereiprüfung nach dem 1. Juli 2026 abgelegt haben.

Folgende Fischereischeine können beantragt werden:

  • Jahresfischereischein
  • Fünfjahresfischereischein


Der Fischereischein selbst wird künftig auf Lebenszeit ausgestellt. Die Fischereiabgabe ist wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre zu entrichten.

Ein Fischereischein kann beantragt werden, wenn das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt wurde.

Die Fischereiprüfung muss grundsätzlich in dem Bundesland abgelegt worden sein, in dem die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Prüfung gemeldet war. Ausnahmen sind mit entsprechender Genehmigung möglich.

Im Ausland abgelegte Fischereiprüfungen können nicht anerkannt werden. Urlauberinnen und Urlauber aus dem Ausland können jedoch unter Vorlage ihres gültigen ausländischen Fischereischeins mit deutscher Übersetzung einen Jahresfischereischein beantragen.

Wegfall des Jugendfischereischeins
Der bisherige Jugendfischereischein entfällt. Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis einschließlich 15 Jahren dürfen künftig ohne eigenen Fischereischein angeln, wenn sie von einer verantwortlichen Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden.

Bestehende Fischereischeine
Bereits ausgestellte Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweiligen Ablaufdatum. Ein Umtausch in das neue Scheckkartenformat ist daher erst nach Ablauf der Gültigkeit erforderlich.

Für den einmaligen Umtausch sind der bisherige Fischereischein oder das Prüfungszeugnis im Bürgerbüro vorzulegen. Die Dokumente werden auf ihre Echtheit geprüft und in das neue System übernommen. Ein freiwilliger Umtausch vor Ablauf der Gültigkeit ist ebenfalls möglich.

Alle wichtigen Informationen finden Sie hier https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen 

bei persönlicher Antragstellung:

  • Prüfungszeugnis/ Nachweis zur Fischerprüfung
  • Fischereischein
  • Ausweisdokument

 

bei Antragstellung durch bevollmächtigte Person:

  • Prüfungszeugnis/ Nachweis zur Fischerprüfung
  • Fischereischein
  • Ausweisdokument vom Antragsteller und von der bevollmächtigten Person
  • Vollmacht

 

Alle Unterlagen werden im Original benötigt.

Bürgerberatung

Erteilung Fischereischein auf Lebenszeit oder Ausstellung als Ersatz im Scheckkartenformat:

  • Beantragung vor Ort: 30,00 €
  • Beantragung online: 18,00 €

Nachweis über Entrichtung der Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr:

  • Beantragung vor Ort: 22,00 €
  • Beantragung online: 14,00 €

Nachweis über Entrichtung der Fischereiabgabe für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre:

  • Beantragung vor Ort: 50,00 €
  • Beantragung online: 42,00 €

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein):

  • Beantragung von Ort: 32,00 €
  • Beantragung online: 20,00 €

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen