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Bürgerbegehren
Beschreibung
In wichtigen Angelegenheiten können die Bürger einer Gemeinde (Landkreis, Bezirk etc.) einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Dieser Antrag, der von einem bestimmten Anteil von Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss, wird Bürgerbegehren genannt.
Ordnungs- und Umweltamt
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Ordnungs- und Umweltamt
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- Am Pulverbach 25
- 33803 Steinhagen
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- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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