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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
JugendschutzBeschreibung
Mit den heutigen Freiheiten für Kinder und Jugendliche gehen Risiken einher, die junge Menschen mangels Erfahrung oftmals noch nicht selbst richtig einschätzen können.
Das Jugendschutzgesetz aber auch andere Gesetze wie das Nichtraucherschutzgesetz bezwecken deshalb, Kinder und Jugendliche vor Risiken für ihre körperliche und geistige Entwicklung in der Öffentlichkeit zu schützen. Es werden z. B. Aspekte wie das Rauchen und der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit geregelt.
So kann das Ordnungsamt auf der einen Seite Verstöße z. B. von Gewerbetreibenden gegen das Jugendschutzgesetz ahnden, gleichzeitig steht es jedoch auch präventiv und bei Fragen von Erziehungsberechtigten sowie Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtung
- Ordnungs- und Umweltamt
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- Am Pulverbach 25
- 33803 Steinhagen
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- E-Mail:
info@steinhagen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktperson
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Telefon: 05204 997-137
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E-Mail: annika.eilers@steinhagen.de
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