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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
KinderreisepassBeschreibung
Der Kinderreisepass ersetzt seit 2006 den Kinderausweis. Vorher ausgestellte Kinderausweise bleiben bis zum eingetragenen Ablaufdatum gültig.
Der Antrag für einen Kinderreisepass muss von den Eltern persönlich gestellt werden. Bei Vorsprache nur eines Elternteiles des Kindes ist die Zustimmungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteiles oder eine Negativbescheinigung des Jugendamtes über das Sorgerecht erforderlich. Gleichzeitig sind die Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile vorzulegen. (Eine Einverständniserklärung finden Sie im Download-Bereich dieser Seite)
Des Weiteren ist es zwingend erforderlich, dass auch das Kind, für welches ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll, bei der Antragstellung anwesend ist, da von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerberatung die Übereinstimmung mit dem Lichtbild zu prüfen ist. Ab dem 10. Lebensjahr ist außerdem die Unterschrift des Kindes erforderlich.
Um neue Dokumente beantragen zu können, benötigen Sie ein Identitätsdokument des Kindes, wie z.B. einen abgelaufenen Kinderausweis/-reisepass bzw. die Geburtsurkunde des Kindes.
Ein Kinderreisepass wird für eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, wodurch sich eine verkürzte Gültigkeit ergeben kann. Er kann höchstens einmal verlängert werden. Eine Verlängerung ist jedoch nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich.
Außerdem besteht vor Ablauf der Gültigkeit die Möglichkeit, den Kinderreisepass durch ein neues Foto des Kindes zu aktualisieren. Sowohl für die Verlängerung als auch für die Aktualisierung wird ein neues Foto des Kindes benötigt und eine erneute Vorsprache des Kindes ist erforderlich.
Nach Ablauf der Gültigkeit kann ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.
Bitte beachten Sie:
Die Bewertung bzw. Anerkennung von Reisedokumenten ist eine Angelegenheit des jeweiligen Staates, in den die Einreise erfolgt. Hierüber hat sich die antragstellende Person vor Reiseantritt bei den Behörden des jeweiligen Reiselandes selbst zu informieren. Hier können Sie sich über die Auslandsvertretungen in den einzelnen Ländern informieren.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerberatung können hierüber keine Auskünfte geben.
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin in der Bürgerberatung.
Termin buchen
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto (Mustertafel im Download-Bereich)
- alter Kinderausweis/-reisepass oder falls nicht vorhanden die Geburtsurkunde
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit den dazugehörigen Ausweisen der Eltern (Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten) - Formular im Download-Bereich
Bürgerberatung
- Aussstellung neuer Reisepass: 13,- €
- Verlängerung: 6,- €
Onlinedienstleistungen
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Downloads
Zuständige Einrichtung
- Bürgerberatung
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- Am Pulverbach 25
- 33803 Steinhagen
-
- Fax:
05204 997-225 - E-Mail:
buergerberatung@steinhagen.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-112
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-114
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E-Mail: luisa.forntheil@steinhagen.de
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-116
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E-Mail: mandy.dabarca@steinhagen.de
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-115
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E-Mail: lea.wittenborn@steinhagen.de
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-113
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E-Mail: christian.tappe@steinhagen.de
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