Gewerbeangelegenheiten

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Gewerbeangelegenheiten

Beschreibung

Der Beginn, die Verlegung, Erweiterung oder Änderung einer gewerblichen Tätigkeit oder die Aufgabe eines Gewerbebetriebes ist nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) bei der Gewerbemeldestelle des jeweiligen Ortes anzuzeigen. Formulare hierzu finden Sie im Download-Bereich dieser Seite.

Die entsprechende Gewerbeanzeige (Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung) ist vollständig, in der vorgeschriebenen Anzahl, gut lesbar ausgefüllt, unterschrieben und rechtzeitig bei der Gewerbemeldestelle einzureichen. Der Empfang wird sodann von der Behörde bescheinigt.

Dieser "Gewerbeschein" ist lediglich der Nachweis dafür, dass die Anzeigepflichten der GewO erfüllt worden sind. Ob darüber hinaus weitere Genehmigungen oder Erlaubnisse beantragt werden müssen, hängt u.a. von der ausgeübten Tätigkeit ab und sollte gegebenenfalls vorher bei der zuständigen Behörde nachgefragt werden. Für nähere Informationen setzen Sie sich bitte mit dem unten genannten Sachbearbeiter in Verbindung.

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular ist ggfs. zusammen mit der Verwaltungsgebühr per Post an die Abteilung Ordnung und Umwelt der Gemeinde Steinhagen zu übersenden. Auch die Abgabe durch persönliche Vorsprache ist möglich (bitte zusätzlich Ausweisdokumente bereithalten).

Ordnungs- und Umweltamt

Für die Empfangsbescheinigung von Gewerbeanzeigen:

  • Gewerbe-Anmeldung/-Ummeldung natürliche Personen 26,00 Euro
  • Gewerbe-Anmeldung/-Ummeldung juristische Personen 33,00 Euro (für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter für juristische Personen 13,00 €)

Bei Verlust einer Bescheinigung kann eine Zweitschrift erteilt werden. Die Gebühr hierfür beträgt 15,00 Euro.

Die Bescheinigung des Empfanges einer Gewerbe-Abmeldung erfolgt gebührenfrei (auch für eine Zweitschrift).

 

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