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Vollstreckung

Beschreibung

Grundsätzlich wird die Vollstreckungsbehörde tätig bei sogenannten öffentlich-rechtlichen Forderungen wie z. B.: Gewerbesteuern, Grundsteuern, Hundesteuer, Abfallgebühren, Kanalgebühren, Schornsteinfegergebühren, Bußgeldern oder auch Rundfunkgebühren (GEZ).

Wenn Sie einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid bekommen haben, melden Sie sich bitte bei unseren aufgeführten Mitarbeiterinnen.

Amt für Personal, Organisation und Finanzen

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Zuständige Einrichtungen

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