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Dichtheitsprüfung

Beschreibung

Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten
Aktuelle Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser

Nach den bisherigen landesrechtlichen Regelungen der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVO Abw) mussten Eigentümer privater Grundstücke in Wasserschutzgebieten bestehende schmutzwasserführende Abwasserleitungen ihrer Grundstücke auf Dichtheit überprüfen lassen.

Leitungen die vor dem 01.01.1965 verlegt wurden waren bis zum 31.12.2015 zu prüfen.
Nach dem 01.01.1965 verlegte Leitungen waren spätestens bis zum 31.12.2020 zu prüfen.

Die Landesregierung NRW hat die SüwVO Abw nun geändert.
Durch die am 13.08.2020 in Kraft getretene Änderung entfällt die generelle Verpflichtung zur Dichtheitsprüfung für nach dem 01.01.1965 errichtete private Schmutzwasserleitungen.

Die Verordnung wurde dahingehend geändert, dass Eigentümer privater Grundstücke in Wasserschutzgebieten die Ableitung ihres Grundstückes nun unverzüglich auf Dichtheit prüfen lassen müssen, wenn Anhaltspunkte für deren Undichtigkeit vorliegen (Absackungen im Leitungsverlauf auf dem Grundstück, Eintrag von Sand, Erde, Scherben oder Fremdstoffen vom Grundstück aus in den öffentlichen Kanal, wiederholt auftretende Verstopfungen).

An der Prüfpflicht für Leitungen zum Fortleiten industrieller und gewerblicher Abwässer in Wasserschutzgebieten hat sich nichts geändert.
Ebenso sind Schmutzwasserleitungen weiterhin nach ihrer Neuerrichtung oder wesentlichen Änderung unverzüglich auf Dichtheit zu überprüfen.

Bei Fragen zur Dichtheitsprüfung wenden Sie sich bitte an einen der genannten Mitarbeiter.

=> Selbstüberwachungsverordnung Abwasser

=> Karte Wasserschutzgebiet

=> Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV):
Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen

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