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Erschließungsbeiträge

Beschreibung

Abgaben sind Geldleistungen, die von der Gemeinde kraft öffentlichen Rechts im Wesentlichen zur Erzielung von Einnahmen erhoben werden. Die Kommunalen Abgaben gliedern sich in Steuern, Beiträge und Gebühren und sog. Sonderabgaben und sonstige Abgaben.

Gebühren und Beiträge sind spezielle Entgelte, die auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung beruhen. Die Beiträge untergliedern sich in die Erschließungsbeiträge, die Straßenbaubeiträge und die Anschlussbeiträge.

Straßenausbaumaßnahmen nach KAG:

Straßenbaubeiträge wurden ebenfalls zur Finanzierung von Baumaßnahmen an Anlagen erhoben. Aber es handelt sich um Anlagen, die in der Vergangenheit bereits erstmalig nach dem Baugesetzbuch hergestellt worden sind. Wenn ein Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen eine Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung der bestehenden Anlage darstellt, finden die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NW (KAG NW) Anwendung.

Diese landesgesetzliche Regelung hat in den vergangenen Jahren mehrfach eine Änderung erfahren. Für Baumaßnahmen bis einschließlich des Haushaltsjahres 2017 wurden Straßenbaubeiträge nach altem Recht erhoben. Hierfür leistete das Land keine Zuwendungen.

Für Baumaßnahmen, die in den Beschlusszeitraum des gemeindlichen Haushalts 2018 bis einschließlich 2023 fielen, konnten Straßenbaubeiträge erhoben werden, welche über Zuwendungen nach der Förderrichtlinie des Landes NRW erstattet werden

Am 28.2.2024 hat der Landtag NRW für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen rückwirkend zum 01.01.2024 ein Beitragserhebungsverbot beschlossen. Die Straßenbaubeitragssatzungen aller Städte und Gemeinden sind damit kraft Gesetzes ab diesem Zeitpunkt aufgehoben. Das bedeutet, dass für die entsprechenden gemeindlichen Baumaßnahmen, die erstmals mit dem Haushaltsplan 2024 verabschiedet werden, keine Straßenbaubeiträge mehr erhoben werden dürfen. 

Das Land NRW erstattet den Städten und Gemeinden auf Grundlage einer Erstattungsverordnung den Anliegeranteil. Durch die Gesetzesänderung zum 01.01.2024 werden die Anlieger somit insgesamt entlastet.

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