Erschließungsbeiträge

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Erschließungsbeiträge

Beschreibung

Abgaben sind Geldleistungen, die von der Gemeinde kraft öffentlichen Rechts im Wesentlichen zur Erzielung von Einnahmen erhoben werden. Die Kommunalen Abgaben gliedern sich in Steuern, Beiträge und Gebühren und sog. Sonderabgaben und sonstige Abgaben.

Gebühren und Beiträge sind spezielle Entgelte, die auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung beruhen. Die Beiträge untergliedern sich in die Erschließungsbeiträge, die Straßenbaubeiträge und die Anschlussbeiträge.

Die Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung von Anlagen erhoben. Die Maßnahmen, die dieser Beitragserhebung zugrunde liegen, sorgen dafür, dass die angrenzenden Grundstücke „baureif" gemacht oder andere Nutzungen ermöglicht werden. Beitragspflichtig sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten aller an die jeweilige Erschließungsanlage angrenzenden Grundstücke. Der Aufwand wird nach Grundstücksgrößen und baulicher Nutzbarkeit auf diese Grundstücke verteilt.

Die Straßenbaubeiträge werden auch zur Finanzierung von Baumaßnahmen an Anlagen erhoben, aber es handelt sich um Anlagen, die bereits erstmalig hergestellt worden sind. Wenn ein Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen eine Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung der bestehenden Anlage darstellt, müssen sich nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NW (KAG NW) die Eigentümer/-innen bzw. Erbauberechtigten aller von der ausgebauten Anlage erschlossenen Grundstücke am entstandenen Aufwand beteiligen. Straßenbaubeiträge sollen den erneuten, den nachträglichen Ausbau der Anlage refinanzieren. Dieses sind zum Beispiel Maßnahmen, durch die Straßen nochmals hergestellt, erneuert oder verbessert werden. Damit wird auch deutlich, dass der Gemeinde zwar beide Formen der Beitragserhebung zur Refinanzierung ihrer Maßnahmen zur Verfügung stehen, sie aber nicht frei zwischen den beiden genannten Beitragsformen wählen kann. Es erfolgt eine strenge Zuordnung zu den jeweiligen Maßnahmepaketen.

Beispiel:

Die Gemeinde Steinhagen weist ein neues Baugebiet, z.B. Baugebiet Niederwahrenbrock, aus. Damit die Grundstücke überhaupt zu erreichen und damit bebaubar sind, errichtet die Gemeinde die im Bebauungsplan ausgewiesenen Straßen. Zur Finanzierung dieser Baumaßnahmen erhebt die Gemeinde die Erschließungsbeiträge (=erstmalige Herstellung). Nach rund 25 Jahren sind die Straßen so abgenutzt, dass selbst die regelmäßig durchgeführten Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, zum Beispiel Verfüllen von Schlaglöchern, nicht mehr ausreichen. Die Gemeinde Steinhagen würde dann die Fahrbahn erneuern. Zur Refinanzierung dieser Erneuerungsmaßnahme erhebt die Gemeinde die Straßenbaubeiträge.

Details zur Erhebung der Erschließungsbeiträge sind in der Satzung der Gemeinde Steinhagen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen in der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen zu finden.

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