Kindergartenbeiträge

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Kindergartenbeiträge

Beschreibung

 

Was kostet ein Kindergarten- bzw. Tagesstättenplatz?

Wenn Ihr Kind eine Tageseinrichtung besucht, müssen Sie zur Mitfinanzierung der Kosten einen finanziellen Beitrag leisten. Die Höhe des Elternbeitrages wird seit dem 01.08.2006 in der Elternbeitragssatzung des Kreises Gütersloh geregelt und festgelegt. Er ist für alle Einrichtungen gleich und bemißt sich im Allgemeinen an Ihren gemeinsamen Bruttojahreseinkünften abzüglich der Werbungskosten.

Wie hoch Ihr Beitrag voraussichtlich sein wird, können Sie aus der unten aufgeführten Tabelle ablesen.

Mit dem Einzug der Beiträge ist die Gemeinde Steinhagen vom Kreisjugendamt Gütersloh beauftragt worden. Nachdem Ihnen die Aufnahme Ihres Kindes von Ihrer Tageseinrichtung bestätigt wurde, werden Sie daher von hier angeschrieben und um weitere Auskünfte gebeten.

Über die Höhe des zu zahlenden Elternbeitrages erhalten Sie anschließend einen Bescheid.

Alle Informationen zu den Kindertagesstätten und die aktuelle Beitragstabelle finden Sie auf unserer Homepage.

Amt für Schulen, Jugend, Sport und Kultur

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