Melderegisterauskunft - online

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Melderegisterauskunft - online

Beschreibung

Es besteht die Möglichkeit eines Antrages auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft.

Telefonisch werden keine Melderegisterauskünfte erteilt.

Widerspruchsrecht gegen Weitergabe von Meldedaten.

Gegen die Übermittlung Ihrer Meldedaten haben Sie ein Widerspruchsrecht. In einigen Fällen dürfen Ihre Daten auch nur nach Ihrer Einwilligung übermittelt werden.

Den Widerspruch erklären können Sie nicht nur bei einer An- oder Ummeldung, sondern auch zu jedem anderen Zeitpunkt. Füllen Sie einfach das Formular dazu aus, das Sie in unserem Downloadbereich dieser Seite finden.

Bitte geben Sie das ausgefüllte Formular in der Bürgerberatung ab oder schicken Sie es per Post an die Gemeindeverwaltung.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerberatung der Gemeinde Steinhagen.

Verfahren:
Für den Online-Antrag ist ein sogenanntes Bürgerkonto (Servicekonto NRW) erforderlich. Sie müssen sich zuerst registrieren. Haben Sie bereits ein Konto? Dann können Sie den Online-Antrag starten (rechts oben) - Sie werden dann zum Login weitergeleitet.

Bei Übersendung eines Auskunftsersuchens per Post wird empfohlen, die Auskunftsgebühr in bar oder als Verrechnungsscheck beizufügen.

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