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Eheschließung

Beschreibung

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat.

Für weitere Informationen nutzen Sie bitte den Link im Download-Bereich dieser Seite.

Welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, hängt von den persönlichen Verhältnissen der Eheschließenden ab. Deshalb erkundigen Sie sich rechtzeitig, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung der Eheschließung einreichen müssen.

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen