Eheschließung

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Eheschließung

Beschreibung

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat.

Für weitere Informationen nutzen Sie bitte den Link im Download-Bereich dieser Seite.

Welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, hängt von den persönlichen Verhältnissen der Eheschließenden ab. Deshalb erkundigen Sie sich rechtzeitig, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung der Eheschließung einreichen müssen.

Onlinedienstleistungen

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen