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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
EheschließungBeschreibung
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat.
Für weitere Informationen nutzen Sie bitte den Link im Download-Bereich dieser Seite.
Welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, hängt von den persönlichen Verhältnissen der Eheschließenden ab. Deshalb erkundigen Sie sich rechtzeitig, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung der Eheschließung einreichen müssen.
Standesamt
Onlinedienstleistungen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtung
- Standesamt
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- Am Pulverbach 25
- 33803 Steinhagen
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- E-Mail:
info@steinhagen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-121
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E-Mail: martina.hartsieker@steinhagen.de
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-120
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E-Mail: uta.moeller@steinhagen.de
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