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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
MärkteBeschreibung
Eine Festsetzung nach der Gewerbeordnung ist für Märkte erforderlich, die an Sonn- und Feiertagen stattfinden sollen. Die Festsetzung kann vom Veranstalter unter bestimmten Voraussetzungen beim Ordnungs- und Umweltamt beantragt werden.
Es müssen mindestens 12 gewerbliche Anbieter an dieser Veranstaltung teilnehmen.
Sie können den Antrag direkt online stellen.
Sie benötigen hierfür ein Servicekonto.NRW (Bürgerkonto), um digitale Dienstleistungen im Bürgerportal Steinhagen beantragen und in Anspruch nehmen zu können. Bitte nutzen Sie hierzu den Anmeldelink am Ende dieser Seite.
Die einzelnen Märkte finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.
- Antrag
- Liste mit mindestens 12 gewerblichen Anbietern
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Ordnungs- und Umweltamt
- 300,00 €
Online-Banking
Onlinedienstleistungen
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtung
- Ordnungs- und Umweltamt
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- Am Pulverbach 25
- 33803 Steinhagen
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- E-Mail:
info@steinhagen.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-117
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E-Mail: angel.dabarca@steinhagen.de
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