Führungszeugnisse

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Führungszeugnisse

Kurzbeschreibung

Sie können Führungszeugnisse online, direkt beim Bundesamt für Justiz, oder im Bürgerbüro beantragen: 

Hier geht es zum Onlineantrag: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Beschreibung

Sie können Führungszeugnisse online, direkt beim Bundesamt für Justiz, beantragen: 

Hier geht es zum Onlineantrag: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Einfaches Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis muss persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses in der Bürgerberatung beantragt werden. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.

Führungszeugnisse für minderjährige Personen können von den gesetzlichen Vertretern unter Vorlage des Personalausweises beantragt werden.

Europäisches Führungszeugnis

Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland leben, wird gemäß § 30 b BZRG ein Führungszeugnis erteilt, welches Auskunft sowohl über den Inhalt des Bundeszentralregisters als auch des Strafregisters ihres Herkunftsmitgliedstaates gibt (Europäisches Führungszeugnis). Der Antrag auf Erteilung eines Europäischen Führungszeugnisses ist bei der zuständigen Meldebehörde zu stellen. Das Europäische Führungszeugnis kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde erteilt werden.

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

Das Führungszeugnis muss persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses in der Bürgerberatung beantragt werden. Bei der Beantragung müssen der Verwendungszweck und eine Empfängeranschrift des Führungszeugnisses angegeben werden.

Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 2 Wochen, da das Führungszeugnis vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt und direkt an die im Antrag angegebene Behörde übersandt wird.

Erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG

Das erweiterte Führungszeugnis muss persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses in der Bürgerberatung beantragt werden. Ein erweitertes Führungszeugnis wird i.d.R. dann benötigt, wenn eine Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen erfolgt. Bei der Beantragung muss eine Bescheinigung der Stelle vorgelegt werden, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt. Diese muss sich auf den § 30a BZRG beziehen.

Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 2 Wochen, da das Führungszeugnis vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt und direkt an die im Antrag angegebene Anschrift übersandt wird.

Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin in der Bürgerberatung.
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  • Personalausweis/Reisepass
  • Bescheinigung (nur bei dem erweiterten Führungszeugnis)
  • Verwendungszweck und Behördenanschrift (nur bei einem behördlichen Führungszeugnis)

Bürgerberatung

Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 2 Wochen, da das Führungszeugnis vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt und direkt an die im Antrag angegebene Anschrift übersandt wird.

  • 13,00 € für jedes Führungszeugnis

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