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Entwässerungsantrag
Beschreibung
Wenn ein Grundstück neu bebaut wird oder bauliche Änderungen erfolgen, ist es erforderlich, für das Grundstück und die Grundstücksentwässerungsanlage die Genehmigung zum Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie zur Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung gemäß § 14 der Satzung der Gemeinde Steinhagen zu beantragen. Die Satzung wird bezeichnet als Satzung über die Entwässerung von Grundstücken und den Anschluss an die gemeindliche Abwasseranlage (Link im Download-Bereich dieser Seite).
Hierzu ist der Entwässerungsantrag der Gemeinde Steinhagen zu nutzen (im Download-Bereich dieser Seite). Dieser Antrag enthält alle notwendigen Angaben zur Erteilung der Genehmigung und auch alle Hinweise auf erforderliche Pläne, Zeichnungen, Schnitte und Grundrisse, sowie evtl. weitere notwendige Erlaubnisse z.B. für die Versickerung von Niederschlagswasser = Wasserrechtliche Erlaubnis.
Zur Wasserrechtlichen Erlaubnis finden Sie weitere Informationen auf der Internetseite des Kreises Gütersloh.
Zu den gebührenrechtlichen Folgen bei Versickerung von Niederschlagswasser nehmen Sie Kontakt mit Herrn Neudeck auf.
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