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Beglaubigungen von Dokumenten/Unterschriften

Beschreibung

Beglaubigung von Dokumenten

Sie können Dokumente, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden oder für eine deutsche Behörde benötigt werden, beglaubigen lassen.

Standesamtliche Urkunden dürfen nicht beglaubigt werden. Die Urkunden sind bei dem Standesamt, welches die Urkunde ausgestellt hat, als Zweitschrift anzufordern.

Die Kopien für die Beglaubigung können gerne vorab gemacht werden, außer bei ausländischen Dokumenten. Diese Kopien werden direkt in der Bürgerberatung gefertigt. Es besteht aber auch die Möglichkeit alle anderen Dokumente direkt in der Bürgerberatung kopieren zu lassen.

Beglaubigung von Unterschriften

Zur Beglaubigung der Richtigkeit von Unterschriften ist die persönliche Vorsprache unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes erforderlich. Die Unterschrift muss direkt vor dem Sachbearbeiter geleistet werden.

Ist die Unterschrift für öffentliche Zwecke erforderlich, wenden Sie sich bitte an einen Notar (z.B. Testament, Vorsorgevollmacht, Kaufvertrag etc.)

 

Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin in der Bürgerberatung.
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  • Original des zu beglaubigenden Dokumentes
  • Kopien (Kopien von ausländischen Dokumenten werden direkt in der Bürgerberatung gefertigt)

Bürgerberatung

20,00 € pro Beglaubigung

0,10 € pro Kopie pro Seite (DIN A4)

0,15 € pro Kopie pro Seite (DIN A3)

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen