Abmeldung eines Wohnsitzes

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Abmeldung eines Wohnsitzes

Beschreibung

Seit dem 01.06.2004 ist die Abmeldung bei Aufgabe eines Wohnsitzes nicht mehr erforderlich, wenn es sich um einen Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland handelt.

In diesem Fall genügt die fristgerechte Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnsitzes.

Bei einem Wegzug ins Ausland oder der Aufgabe des Nebenwohnsitzes ist eine Bestätigung des Wohnungsgebers notwendig (Formular als Download auf dieser Seite). Ab dem 01.11.2015 werden der meldepflichtigen Person zwei Wochen für die Abmeldung der Wohnung eingeräumt.

Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin in der Bürgerberatung.
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  • bei postalischer Abmeldung eine Kopie des Personalausweises
  • Wohnungsgeberbescheinigung

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