Karte zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte)

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Karte zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte)

Kurzbeschreibung

Ab dem 01. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.

Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen. Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument.

Beschreibung

Wer kann eine eID-Karte beantragen?

Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben, können einen Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte stellen.

Staatsangehörige dieser Staaten sind antragsberechtigt:

EU-Staaten (außer Deutschland)

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Niederlande, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

EWR-Staaten (außer Deutschland)

Norwegen, Island, Liechtenstein, die 26 EU-Staaten

Wie beantrage ich eine eID-Karte?

Eine Antragsstellung ist nur persönlich unter Vorlage eines anerkannten und gültigen ausländischen Passes oder Personalausweis, der zur Identitätsfeststellung dient, möglich.

Nachdem der Antrag bei einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der Bürgerberatung gestellt wurde, ist von dem Antragsteller eine Gebühr in Höhe von 37,00 Euro vor Ort zu zahlen.

Wenn die eID-Karte beantragt und bezahlt ist, wird der Auftrag zur Produktion der eID-Karte an die Bundesdruckerei gegeben.

Für die Bearbeitungszeit der eID-Karte sollten Sie 3 – 4 Wochen einplanen.

Nachdem die Bundesdruckerei Ihre eID-Karte hergestellt hat, versendet die Bundesdruckerei einen PIN-Brief an die Wohnanschrift, die Sie bei Antragstellung angegeben haben. Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen.

Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.

Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden.

Verlust der eID-Karte

Bei Verlust der eID-Karte ist es zwingend erforderlich, dass Sie zur Verlustanzeige bei der Bürgerberatung vorsprechen. Bitte bringen Sie zur Identitätsfeststellung Ihren Reisepass, Personalausweis oder die Geburts- oder Heiratsurkunde mit. Die Verlustmeldung wird dann von der Bürgerberatung auch an die Polizeidienststelle in Steinhagen und an die ausstellende Pass- und Personalausweisbehörde übermittelt.

Sperrung

Die Sperrung Ihrer eID-Karte stellt bei einem Verlust sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion und das Auslesen der Karte vor Ort sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.  Bei Verlust Ihrer eID-Karte und Meldung bei Ihrer Meldebehörde, wird die Sperrung der Online-Ausweisfunktion von der Meldebehörde mitveranlasst.

Sie können Ihre eID-Karte auch telefonisch unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 sperren lassen. Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49 116 116 (gebührenpflichtig). Hierfür halten Sie bitte Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Den Verlust Ihrer eID-Karte müssen Sie dennoch in jedem Fall persönlich bei Ihrer Meldebehörde oder der Polizei anzeigen.  

Sollten Sie Ihre eID-Karte wiederfinden, müssen Sie dies unverzüglich und persönlich Ihrer Meldebehörde mitteilen. Dazu bringen Sie ihre wiedergefundene eID-Karte mit. Die Meldebehörde wird im Zuge dessen ebenfalls die Entsperrung Ihrer Karte veranlassen.

Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin in der Bürgerberatung.
Termin buchen

Personalausweis oder Reisepass, falls nicht vorhanden die Geburts- oder Heiratsurkunde

3 - 4 wochen

Gebühr 37,00 €

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Zuständige Kontaktpersonen