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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
GrundstücksanschlusskostenBeschreibung
Die Grundstücksanschlusskosten werden nach § 10 KAG NW und der gemeindlichen Satzung erhoben.
Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung, sowie die Kosten für die Unterhaltung einer Grundstücksanschlussleitung (Stichleitung von der Hauptleitung in der Straße bis zur Grundstücksgrenze) sind der Gemeinde nach den tatsächlichen Kosten zu erstatten.
Bauamt
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtung
- Bauamt
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- Am Pulverbach 25
- 33803 Steinhagen
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- E-Mail:
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: 05204 997-308
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E-Mail: makbule.guelcan@steinhagen.de
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