BIS: Suche und Detail

Wohnberechtigungsschein

Beschreibung

Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung („Sozialwohnung") zu beziehen.

Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen können, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab.

Der Wohnberechtigungsschein gilt nur für die Dauer eines Jahres und muss dann neu beantragt werden. Er gilt für jeweils das gesamte Bundesland, in dem er ausgestellt wurde.

Sie können Ihren Antrag auf Ausstellung einesWohnberechtigungsscheines im Rathaus der Gemeinde Steinhagen abgeben. Wir leiten diesen an den Kreis Gütersloh als zuständige Behörde weiter.

Informationen und Downloads des Kreises Gütersloh zum Wohnberechtigungsschein

  • Antrag auf Wohnberechtigungsschein (im Download-Bereich dieser Seite)
  • Meldebescheinigung (für Steinhagen wird diese in der Wohngeldstelle gebührenfrei ausgestellt)
  • Einkommensnachweise (für sämtliche im Haushalt lebende Personen)

Amt für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen