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Plakatierung und Werbung

Beschreibung

In Steinhagen ist es verboten, Flugblätter, Druckschriften, Handzettel, Geschäftsempfehlungen, Veranstaltungshinweise und sonstiges Werbematerial anzubringen, zu verteilen oder zugelassene Werbeflächen durch Überkleben, Übermalen oder in sonstiger Art zu überdecken.

Das Verbot gilt nicht für von der Gemeinde genehmigte Nutzungen, für von der Gemeinde konzessierte Werbeträger sowie für bauaufsichtliche genehmigte Werbeanlagen. Die gebührenfreie Genehmigung können ortsansässige Vereine, Bürgerinitiativen, politische Parteien und kirchliche Einrichtungen auf schriftlichen Antrag bekommen.

Die einzige Ausnahme des Plakatierungsverbotes stellt die Plakatierung auf von der

  • Firma Ströer Deutsche Städte-Medien GmbH, Böttcherstr. 11, 33609 Bielefeld
    Tel.: 0521/560 666,

anzumietenden Flächen in Steinhagen dar.

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Zuständige Einrichtungen

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