Straßenreinigung/Winterdienst

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Straßenreinigung/Winterdienst

Beschreibung

Ob Sommer oder Winter, die neue Straßenreinigungssatzung regelt die Reinigungspflichten in der Gemeinde Steinhagen. Aus dem dazugehörigen Straßenverzeichnis zur Satzung ist zu entnehmen, welche Gehwege und Fahrbahnen von den Grundstückseigentümern zu reinigen sind. Im Download-Bereich dieser Seite finden Sie die Straßenreinigungssatzung mit dem Straßenverzeichnis.

Einige wichtige Regelungen sind hier aufgeführt:
Die Straßenreinigung wird in die normale Straßenreinigung (Sommerreinigung) und den Winterdienst unterteilt.

Zur Sommerreinigung:
Die an der Straße angrenzenden Grundstückseigentümer/innen sind verpflichtet die Gehwege und die Fahrbahnen zu reinigen. Die Fahrbahnreinigung hat jeweils bis zur Straßenmitte zu erfolgen. Die Fahrbahnen und Gehwege sind nach Bedarf, mindestens jedoch 14-täglich zu säubern. Der Kehricht darf nicht in den Gulli und in die Fahrbahnrinne geschoben und entsorgt werden.

Zum Winterdienst:
Grundsätzlich ist in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen von Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Gehwege sind in einer Breite von 1,20 m von Schnee freizuhalten. Ist kein separater Gehweg vorhanden, muss ein entsprechender breiter Streifen an den Rändern der Straße freigehalten bzw. bestreut werden. Auch an Haltestellen ist für einen sicheren Übergang auf Gehwege oder Rad-/Gehwege zu sorgen.
Die Gehwege sind mit abstumpfenden Mitteln (z. B. Splitt, Sand) oder auftauenden Stoffen (z. B. Salz) zu bestreuen. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf die Straße geschafft werden. Salzhaltiger Schnee darf nicht auf Baumscheiben oder Grünflächen abgelagert werden.

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