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Abbrucharbeiten

Beschreibung

Grundsätzlich bedarf der Abbruch baulicher Anlagen der Genehmigung des Bauordnungsamtes (für Steinhagen ist das Bauordnungsamt des Kreises Gütersloh zuständig). Hier muss also ein "Antrag auf Abbruchgenehmigung" gestellt werden. Ein Antrag auf Abbruchgenehmigung ist nur dann erforderlich, wenn der umbaute Raum größer als 300 m³ ist.

Ansprechpartner und weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Kreises Gütersloh

Kreishaus Gütersloh - Bauteil 5
Herzebrocker Straße 140
33334 Gütersloh