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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
KanalbenutzungsgebührBeschreibung
Für die Inanspruchnahme der Einrichtung der gemeindlichen Abwasseranlagen erhebt die Gemeinde Steinhagen zur Deckung der Kosten Benutzungsgebühren.
Bei der Kanalbenutzungsgebühr (Abwassergebühren) unterscheidet die Gemeinde Steinhagen zwischen der
- Schmutzwassergebühr, die sich nach dem Frischwasserbezug richtet und die von der Gemeindewerke Steinhagen GmbH im Auftrag der Gemeinde Steinhagen erhoben werden;
- Schmutzwassergebühr, die sich nach Anzahl der Personen, die mit Haupt- und Nebenwohnsitz auf dem Grundstück gemeldet sind, richtet und die von der Gemeinde Steinhagen erhoben werden;
- Schmutzwassergebühr, die sich nach dem hauseigenen Frischwasserbezug aufgrund eines privaten Wasserzählers richtet und die von der Gemeinde Steinhagen durch Einzelbescheid erhoben werden und
- Niederschlagswassergebühr, die sich nach der befestigten und bebauten Fläche pro Grundstück richtet und sowohl von der Gemeinde Steinhagen als auch von der Gemeindewerke Steinhagen GmbH im Auftrag der Gemeinde Steinhagen erhoben werden.
Informieren Sie sich auch unter dem Stichwort "Niederschlagswassergebühr".
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