Anmeldung eines Wohnsitzes
Beschreibung
Sie wohnen jetzt in Steinhagen?
Bitte vergessen Sie nicht, sich rechtzeitig in der Bürgerberatung der Gemeinde Steinhagen anzumelden. Die Meldefrist beträgt 2 Wochen nach erfolgtem Einzug und kann frühestens am Tag des Umzuges erfolgen.
Für die Anmeldung Ihres Wohnsitzes können Sie entweder den persönlichen Kontakt im Rathaus nutzen oder bequem von zu Hause aus den Online-Dienst zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA).
Für den Online-Dienst benötigen Sie:
- einen Personalausweis oder eine eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
- ein Smartphone mit installierter AusweisApp
- ein Nutzerkonto (z. B. über die BundID)
- die Wohnungsgeberbestätigung, wenn Sie zur Miete wohnen
Detaillierte Informationen sowie ein Erklärvideo finden Sie unter www.wohnsitzanmeldung.de.
Wenn Sie persönlich vorsprechen bringen Sie bei der Anmeldung Ihren Personalausweis (sowie Personalausweise von Familienangehörigen) und die Bestätigung vom Vermieter/Wohnungsgeber (als Download auf dieser Seite) mit.
Können Sie nicht persönlich erscheinen, füllen Sie das Anmeldeformular aus (ebenfalls als Download auf dieser Seite). Eine von Ihnen (durch schriftliche Vollmacht) bevollmächtigte Person kann den ausgefüllten Meldeschein abgeben. Bitte geben Sie Ihren Personalausweis mit. Auch die bevollmächtige Person muss sich ausweisen können. Sollten Sie einen weiteren Wohnsitz in Deutschland haben, füllen Sie bitte das Beiblatt aus. Dies gilt auch, wenn Familienangehörige (Ehemann oder Kinder) nicht mit nach Steinhagen gezogen sind.
Bei Zuzügen aus dem Ausland ist eine persönliche Vorsprache aller zuziehenden Personen erforderlich.
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin in der Bürgerberatung.
Termin buchen
Wohnsitzanmeldung online
- Personalausweis oder eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
- Smartphone mit der AusweisApp
- Nutzerkonto (z.B. über die BundID)
Wohnsitzanmeldung im Bürgerservice
- gültiger Personalausweis/Reisepass der zuziehenden Person(en)
- sollte der Personalausweis/Reisepass des Ehegatten nicht vorliegen, legen Sie bitte die Heiratsurkunde vor
- bei einem anzumeldenden Kind ohne Ausweisdokument, benötigen Sie die Geburtsurkunde
- Wohnungsgeberbestätigung
- Wenn Sie eine Anmeldung für eine andere Person durchführen möchten, benötigen Sie zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen den ausgefüllten Meldeschein (Antrag Anmeldung/Ummeldung) und eine Vollmacht.
- wenn ein Fahrzeug vorhanden ist, sollte der KFZ-Schein geändert werden (hier nur möglich, wenn Sie aus einer kreisangehörigen Stadt bzw. Gemeinde zugezogen sind, noch keine Adressänderung auf dem KFZ-Schein vorgenommen wurde und das Fahrzeug noch einen gültigen TÜV besitzt)
Bürgerberatung
Eine Anmeldung ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
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Bürgerberatung
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- Straße: Am Pulverbach Hausnummer: 25
- PLZ: 33803 Ort: Steinhagen
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- Fax:
05204 997-225 - E-Mail:
buergerberatung@steinhagen.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 05204 997-112
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Telefon: 05204 997-114
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E-Mail: luisa.forntheil@steinhagen.de
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Telefon: 05204 997-116
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E-Mail: mandy.dabarca@steinhagen.de
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Telefon: 05204 997-115
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E-Mail: zelal.polat@steinhagen.de