Führerschein
Beschreibung
Allgemeine Informationen
Folgende Beantragungen sind auch im Bürgerbüro möglich:
Umstellung in einen EU-Kartenführerschein:
Führerscheindokumente müssen nach einer bestimmten Zeit gegen neue EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden. Die Umtauschfristen finden Sie weiter unten.
Neuausstellung aufgrund einer Namensänderung:
Der Führerschein ist kein Ausweisdokument.
Eine Namensänderung im Führerschein ist daher nicht verpflichtend. Auf Wunsch können Sie jedoch einen neuen Führerschein beantragen.
Neuausstellung aufgrund von Verlust/Diebstahl:
Bei Verlust oder Diebstahl kann ein Ersatzführerschein beantragt werden.
Bei folgenden Anliegen ist die Beantragung nur bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh möglich:
Verlängerung der Gültigkeitsdauer (ohne Kennziffer 95):
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 und C1E werden befristet für 5 Jahre erteilt. Für diese Fahrerlaubnisklassen müssen in regelmäßigen Abständen ärztliche und augenärztliche Untersuchungen nachgewiesen werden, damit eine Verlängerung erfolgen kann. Seit dem 01.01.2024 ist die Beantragung nur noch über die Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh möglich.
Hinweis bei Berufsfahrerqualifikation / Eintragung Schlüsselzahl:
Die Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den neu auszustellenden Fahrerqualifizierungsnachweis kann nur bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh beantragt werden. Hierzu müssen auch die Originale der erforderlichen Nachweise zur Berufskraftfahrerqualifikation vorgelegt werden. Nähere Informationen finden Sie hier.
Umschreibung eines ausländischen Führerscheins:
Sofern der/die Inhaber*in einer ausländischen Fahrerlaubnis seinen/ihren ordentlichen Wohnsitz (Meldeadresse) nach Deutschland verlegt, unterliegt diese Person dem deutschen Fahrerlaubnisrecht. Der Umtausch ist nur bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh möglich.
Ausländische Führerscheine werden in Deutschland unterschiedlich anerkannt. Nähere Informationen finden Sie hier.
Ausstellung eines Internationalen Führerscheins:
In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern, wird zusätzlich zum nationalen ein internationaler Führerschein benötigt. Er empfiehlt sich bei Reisen in nicht EU-Länder.
Der internationale Führerschein ist bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh zu beantragen.
Für die Ausstellung des internationalen Führerscheines ist vorher ein EU-Kartenführerschein erforderlich. Nähere Informationen finden Sie hier.
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich nur auf die Führerscheinanträge, die auch im Bürgerbüro bearbeitet werden!
Bei Umtausch oder Verlust/Diebstahls des Führerscheins wird der neue Führerschein direkt an Sie geschickt. Dies setzt voraus, dass Sie bei einem Umtausch Ihren alten Führerschein direkt bei der Antragstellung abgeben oder entwertet ausgehändigt bekommen.
Die Gültigkeit der ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet.
Die Ablauffrist von 15 Jahren ist im EU-Kartenführerschein eingedruckt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Gütersloh
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin in der Bürgerberatung.
Termin buchen
Umtauschfristen
Eine Pflicht zum Umtausch besteht nur bei Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, können Sie der unten stehenden Tabelle entnehmen.
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
(Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)
Anlage 8e (zu § 24a Absatz 2 Satz 1)
Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine
- I) Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
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Geburtsjahr des |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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Vor 1953 |
19. Januar 2033 |
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1953 bis 1958 |
19. Januar 2022 |
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1959 bis 1964 |
19. Januar 2023 |
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1965 bis 1970 |
19. Januar 2024 |
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1971 oder später |
19. Januar 2025 |
- II) Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
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Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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1999 bis 2001 |
19. Januar 2026 |
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2002 bis 2004 |
19. Janaur 2027 |
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2005 bis 2007 |
19. Januar 2028 |
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2008 |
19. Januar 2029 |
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2009 |
19. Januar 2030 |
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2010 |
19. Januar 2031 |
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2011 |
19. Januar 2032 |
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2012 bis 18. Januar 2013 |
19. Januar 2033 |
- alten Führerschein
- aktuelles Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)
- Personalausweis oder Reispass
Bürgerberatung
- Ausstellung eines neuen Führerscheins wegen Umtausch/Umstellung: 32,80 €
- Ausstellung eines neuen Führerscheins wegen Verlust/Diebstahl: 48,60 €
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Bürgerberatung
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- Straße: Am Pulverbach Hausnummer: 25
- PLZ: 33803 Ort: Steinhagen
-
- Fax:
05204 997-225 - E-Mail:
buergerberatung@steinhagen.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 05204 997-112
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Telefon: 05204 997-114
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E-Mail: luisa.forntheil@steinhagen.de
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Telefon: 05204 997-116
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E-Mail: mandy.dabarca@steinhagen.de
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Telefon: 05204 997-115
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E-Mail: zelal.polat@steinhagen.de