BIS: Suche und Detail

Gundsteuern

Beschreibung

Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B.
Die Grundsteuer A wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben.

Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert. Aus dem Einheitswert wird ein Grundsteuermessbetrag errechnet, welcher dann mit dem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz multipliziert wird.

Amt für Personal, Organisation und Finanzen

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen