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Asylbewerberleistungen

Beschreibung

Asylbewerber und sonstige ausländische Flüchtlinge, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus besitzen, erhalten im Falle der Hilfsbedürftigkeit soziale Leistungen nach Maßgabe des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).

Eine Unterkunft wird bereitgestellt. Bei der Hilfegewährung wird auf Ihre individuellen Bedürfnisse und besonderen Notlagen eingegangen. 

Amt für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen