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Einbürgerung

Beschreibung

Der Kreis Gütersloh verleiht auf Antrag und bei Erfüllen bestimmter Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit. Grundlage sind die Bestimmungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

Nähere Informationen sind auf der Seite www.kreis-guetersloh.de in der Rubrik "Ordnung" unter "Ausländerbehörde/Neues Staatsangehörigkeitsrecht/Einbürgerung" zu erhalten.

Einen Einbürgerungsantrag und die dazugehörenden Merkblätter können sich Interessierte im Rathaus bei Frau Hartsieker, Zimmer 121 oder bei Frau Möller, Zimmer 120, abholen!

Bitten entnehmen Sie die erforderlichen Unterlagen aus dem Download-Bereich (Merkblatt).

Ordnungs- und Umweltamt

Die Gebühren werden vom Kreis Gütersloh (für jeden Antragsteller 255,- €) erhoben.

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen