Fahrerkarte

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Fahrerkarte

Beschreibung

Seit dem 05.05.2005 werden die zur Bedienung der Kontrollgeräte erforderlichen Karten (Fahrerkarte, Kontrollkarte, Unternehmenskarte) ausgegeben.

Der Antragsteller muss die Fahrerkarte persönlich bei der Bürgerberatung beantragen. Die Nummer des Führerscheins muss auf der Fahrerkarte vermerkt werden. Daraus folgt, dass der Antragsteller im Besitz eines gültigen EU-Kartenführerscheins sein bzw. diesen gleichzeitig beantragen muss.

Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig. Eine Verlängerung ist spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen. Bei Verlust/Beschädigung der Fahrerkarte hat der Fahrer eine neue Fahrerkarte zu beantragen. Der Fahrer ist berechtigt, seine Fahrt ohne Fahrerkarte höchstens 15 Werktage fortzusetzen. Eine Ersatzkarte darf nur die Gültigkeit der verlorenen/beschädigten Karte haben.

  • EU-Führerschein
  • aktuelles Passfoto
  • Fahrerkarte
Bürgerberatung
  • 44,- €

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