Untersuchungsberechtigungsschein

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Untersuchungsberechtigungsschein

Beschreibung

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines/r Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem/der Arbeitgeber/in eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung kann der/die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten. Beim Wechsel des Arbeitgebers ist eine erneute Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines möglich.

Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.

Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin in der Bürgerberatung.
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  • Personalausweis (Kinderpass, Reisepass)
  • bei Nachuntersuchungen: Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers mit folgenden Angaben: Beginn der Ausbildung und voraussichtliches Ende der Ausbildung

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