Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung („Sozialwohnung") zu beziehen.
Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen können, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab.
Der Wohnberechtigungsschein gilt nur für die Dauer eines Jahres und muss dann neu beantragt werden. Er gilt für jeweils das gesamte Bundesland, in dem er ausgestellt wurde.
Sie können Ihren Antrag auf Wohnberechtigungsschein (im Download-Bereich dieser Seite) in Steinhagen abgeben. Wir leiten ihn weiter an die zuständige Behörde, den Kreis Gütersloh.
Informationen und Downloads des Kreises Gütersloh zum Wohnberechtigungsschein
Downloads
Kontakt
Amt für Generationen, Arbeit, Soziales und IntegrationAm Pulverbach 25,
33803 Steinhagen
E-Mail:
Ansprechpartner
Tel.: 05204 997-106
Unterlagen
- Antrag auf Wohnberechtigungsschein (im Download-Bereich dieser Seite)
- Meldebescheinigung (für Steinhagen wird diese in der Wohngeldstelle gebührenfrei ausgestellt)
- Einkommensnachweise (für sämtliche im Haushalt lebende Personen)
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