Vollstreckung
Grundsätzlich wird die Vollstreckungsbehörde tätig bei sogenannten öffentlich-rechtlichen Forderungen wie z. B.: Gewerbesteuern, Grundsteuern, Hundesteuer, Abfallgebühren, Kanalgebühren, Schornsteinfegergebühren, Bußgeldern oder auch Rundfunkgebühren (GEZ).
Wenn Sie einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid bekommen haben, melden Sie sich bitte bei unseren aufgeführten Mitarbeiterinnen.
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Ansprechpartner
Tel.: 05204 997-232
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