Schwerbehindertenausweise
Ab dem 1. Januar 2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen für Aufgaben des Schwerbehindertenrechts zuständig.
Der Kreis Gütersloh ist der erste Ansprechpartner, wenn es darum geht, Behinderten eine selbständige und gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dort erhalten schwerbehinderte Menschen beispielsweise einen speziellen Ausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben.
Ansprechpartner des Kreises Gütersloh und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises.
In der Bürgerberatung der Gemeinde Steinhagen können Sie die Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises verlängern lassen oder die Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen. Für die Neuausstellung benötigen Sie ein aktuelles Passfoto.
Der Schwerbehindertenausweis gilt nicht als Parkausweis. Dieser muss gesondert beantragt werden.
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Ansprechpartner
Tel.: 05204 997-114
Tel.: 05204 997-112
Tel.: 05204 997-116
Tel.: 05204 997-115
Tel.: 05204 997-113
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