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Melderegisterauskunft - online
Es besteht die Möglichkeit, zum Download eines Antrages auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft (siehe Download-Bereich auf dieser Seite). Die Übersendung eines Auskunftsersuchens auf elektronischem Wege ist in Vorbereitung.
Derzeit muss das Ersuchen auf dem Postweg oder durch persönliche Vorsprache an die Bürgerberatung gerichtet werden.
Telefonisch werden keine Melderegisterauskünfte erteilt.
Bei Übersendung eines Auskunftsersuchens per Post wird empfohlen, die Auskunftsgebühr in bar oder als Verrechnungsscheck beizufügen.
Widerspruchsrecht gegen Weitergabe von Meldedaten.
Gegen die Übermittlung Ihrer Meldedaten haben Sie ein Widerspruchsrecht. In einigen Fällen dürfen Ihre Daten auch nur nach Ihrer Einwilligung übermittelt werden.
Den Widerspruch erklären können Sie nicht nur bei einer An- oder Ummeldung, sondern auch zu jedem anderen Zeitpunkt. Füllen Sie einfach das Formular dazu aus, das Sie in unserem Downloadbereich dieser Seite finden.
Bitte geben Sie das ausgefüllte Formular in der Bürgerberatung ab oder schicken Sie es per Post an die Gemeindeverwaltung.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerberatung der Gemeinde Steinhagen.
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Ansprechpartner
Tel.: 05204 997-114
Tel.: 05204 997-112
Tel.: 05204 997-116
Tel.: 05204 997-115
Tel.: 05204 997-113
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Es besteht die Möglichkeit, zum Download eines Antrages auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft (siehe Download-Bereich auf dieser Seite). Die Übersendung eines Auskunftsersuchens auf elektronischem Wege ist in Vorbereitung.
Derzeit muss das Ersuchen auf dem Postweg oder durch persönliche Vorsprache an die Bürgerberatung gerichtet werden.
Telefonisch werden keine Melderegisterauskünfte erteilt.
Bei Übersendung eines Auskunftsersuchens per Post wird empfohlen, die Auskunftsgebühr in bar oder als Verrechnungsscheck beizufügen.
Widerspruchsrecht gegen Weitergabe von Meldedaten.
Gegen die Übermittlung Ihrer Meldedaten haben Sie ein Widerspruchsrecht. In einigen Fällen dürfen Ihre Daten auch nur nach Ihrer Einwilligung übermittelt werden.
Den Widerspruch erklären können Sie nicht nur bei einer An- oder Ummeldung, sondern auch zu jedem anderen Zeitpunkt. Füllen Sie einfach das Formular dazu aus, das Sie in unserem Downloadbereich dieser Seite finden.
Bitte geben Sie das ausgefüllte Formular in der Bürgerberatung ab oder schicken Sie es per Post an die Gemeindeverwaltung.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerberatung der Gemeinde Steinhagen.
Melderegister, Auskunft https://buergerportal.steinhagen.de:443/alle-dienste-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1334/showFrau
Lareen
Trojak
114
Frau
Lisa-Franziska
Hessel
112
Frau
Mandy
Dabarca
116
Frau
Lea
Birkenhake
115
Herr
Christian
Tappe
113