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Kanalanschlussbeiträge
Kanalanschlussbeiträge werden nach § 8 Kommunalabgabengesetz NW und der Satzung der Gemeinde Steinhagen über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und über die Erstattung von Grundstücksanschlusskosten für den erstmaligen Anschluss eines Grundstückes an die Kanalisation erhoben.
Die Gemeinde Steinhagen erhebt den Kanalanschlussbeitrag, sobald ein Grundstück erstmalig an die öffentliche Abwasseranlage anschließt oder die erstmalige Möglichkeit für die Anschlussnahme erhält. Mit dem Kanalanschlussbeitrag wird nicht der einzelne Kanal in der Straße vor dem Grundstück bezahlt. Das Grundstück soll als Vorteilsausgleich einen Beitrag zu allen Kanalbauarbeiten im Gemeindegebiet leisten.
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Kanalanschlussbeiträge werden nach § 8 Kommunalabgabengesetz NW und der Satzung der Gemeinde Steinhagen über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und über die Erstattung von Grundstücksanschlusskosten für den erstmaligen Anschluss eines Grundstückes an die Kanalisation erhoben.
Die Gemeinde Steinhagen erhebt den Kanalanschlussbeitrag, sobald ein Grundstück erstmalig an die öffentliche Abwasseranlage anschließt oder die erstmalige Möglichkeit für die Anschlussnahme erhält. Mit dem Kanalanschlussbeitrag wird nicht der einzelne Kanal in der Straße vor dem Grundstück bezahlt. Das Grundstück soll als Vorteilsausgleich einen Beitrag zu allen Kanalbauarbeiten im Gemeindegebiet leisten.
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