Am Pulverbach 25,
33803 Steinhagen
E-Mail: info@steinhagen.de
Gundsteuern
Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B.
Die Grundsteuer A wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben.
Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert. Aus dem Einheitswert wird ein Grundsteuermessbetrag errechnet, welcher dann mit dem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz multipliziert wird.
Downloads
Kein Download hinterlegt
Kontakt
Amt für Personal, Organisation und FinanzenAm Pulverbach 25,
33803 Steinhagen
E-Mail: info@steinhagen.de
Ansprechpartner
Tel.: 05204 997-244
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich.