Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer trägt maßgeblich zur Finanzierung der Gemeinden bei und ist ihre wichtigste Einnahmequelle. Gewerbesteuerpflichtig ist jeder Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird.
Das Gewerbesteuergesetz (GewStG) berechtigt die Gemeinde, eine Gewerbesteuer zu erheben. Grundlage für die Bemessung der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag.
Der einheitliche Steuermessbetrag wird vom Finanzamt durch einen förmlichen Steuermessbescheid ermittelt und der Gemeinde mitgeteilt. Die Gemeinde setzt unter Anwendung des Hebesatzes (in Steinhagen 417 v. H.) die Gewerbesteuer fest. Der Hebesatz einer Gemeinde wird vom Rat beschlossen. Der Steuerpflichtige erhält von der Gemeinde einen Gewerbesteuerbescheid. In diesem wird die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum festgesetzt und bekanntgegeben.
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