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Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister) kann nur bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde persönlich beantragt werden (bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter).
Bei der Beantragung ist der Verwendungszweck anzugeben. Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, so ist die genaue Anschrift der Behörde und ggf. das Aktenzeichen anzugeben, da das Führungszeugnis direkt an die Behörde gesandt wird.
Der Antrag wird von der Meldebehörde an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Dort wird das Führungszeugnis ausgestellt und je nach Verwendungszweck (für private Zwecke oder zur Vorlage bei Behörden) entweder an Ihre Privatadresse oder direkt an die genau zu benennende Behörde übersandt.
Normalerweise dauert es ca. zwei bis drei Wochen bis das Führungszeugnis beim Empfänger vorliegt.
Die Eintragungen im Bundeszentralregister werden nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Die Löschfristen liegen zwischen fünf und fünfzehn Jahren.
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Ansprechpartner
Tel.: 05204 997-114
Tel.: 05204 997-112
Tel.: 05204 997-116
Tel.: 05204 997-115
Tel.: 05204 997-113
Gebühren
- 13,00 € für jedes Führungszeugnis
Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
- Verwendungszweck ist anzugeben
- bei Beantragung zur Vorlage bei einer Behörde ist die genaue Anschrift der Behörde (ggf. auch das Aktenzeichen) anzugeben
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Ein Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister) kann nur bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde persönlich beantragt werden (bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter).
Bei der Beantragung ist der Verwendungszweck anzugeben. Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, so ist die genaue Anschrift der Behörde und ggf. das Aktenzeichen anzugeben, da das Führungszeugnis direkt an die Behörde gesandt wird.
Der Antrag wird von der Meldebehörde an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Dort wird das Führungszeugnis ausgestellt und je nach Verwendungszweck (für private Zwecke oder zur Vorlage bei Behörden) entweder an Ihre Privatadresse oder direkt an die genau zu benennende Behörde übersandt.
Normalerweise dauert es ca. zwei bis drei Wochen bis das Führungszeugnis beim Empfänger vorliegt.
Die Eintragungen im Bundeszentralregister werden nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Die Löschfristen liegen zwischen fünf und fünfzehn Jahren.
- Personalausweis oder Pass
- Verwendungszweck ist anzugeben
- bei Beantragung zur Vorlage bei einer Behörde ist die genaue Anschrift der Behörde (ggf. auch das Aktenzeichen) anzugeben
- 13,00 € für jedes Führungszeugnis
Frau
Lareen
Trojak
114
Frau
Lisa-Franziska
Hessel
112
Frau
Mandy
Herok
116
Frau
Lea
Birkenhake
115
Herr
Christian
Tappe
113